Monatliche vs. vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung
Erfahren Sie, wann Sie monatlich anmelden müssen und wann vierteljährliche Fristen ausreichen. Die richtige Wahl spart Zeit und reduziert Fehler.
Artikel lesenVerstehen Sie die wichtigsten Verfahren zur Umsatzsteuererkärung und bleiben Sie mit den geltenden Fristen auf dem Laufenden. Wir erklären die Anforderungen, die Sie als Unternehmer kennen sollten.
Die meisten Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich anmelden. Die genauen Fristen hängen von Ihrem Geschäftsmodell und Umsatz ab. Eine verspätete Einreichung kann zu Strafzahlungen führen.
Erfahren Sie alles über die Umsatzsteuerberechnung, Meldefristen und praktische Tipps zur korrekten Einreichung Ihrer Erklärungen.
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Übersicht aller wichtigen Einreichungsfristen für das laufende und vergangene Jahr. Verpassen Sie keine Deadline und vermeiden Sie unnötige Strafen.
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Ein praktischer Leitfaden zum elektronischen Einreichen Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung über das ELSTER-Portal. Wir zeigen die wichtigsten Schritte.
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Erkennen Sie die fünf häufigsten Fehler, die zu Nachzahlungen und Bußgeldern führen. Lernen Sie, wie Sie diese einfach vermeiden können.
Artikel lesenDas Verfahren ist einfacher als Sie denken. Folgen Sie diesen vier Schritten, um Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung korrekt einzureichen.
Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen zusammenstellen. Sortieren Sie diese chronologisch und überprüfen Sie auf Vollständigkeit und korrekte Umsatzsteuerkennzeichnung.
Ermitteln Sie die Umsatzsteuer auf Ihre Einnahmen und subtrahieren Sie die abzugsfähige Vorsteuer. Die Differenz ist Ihre Zahllast oder Ihr Guthaben.
Nutzen Sie das ELSTER-Portal oder lassen Sie einen Steuerberater die Anmeldung durchführen. Die elektronische Einreichung ist schnell und zuverlässig.
Nach Annahme der Anmeldung erhalten Sie einen Bescheid. Überweisen Sie den fälligen Betrag oder warten Sie auf Ihre Rückerstattung vom Finanzamt.
Die monatliche Anmeldung muss bis zum 10. Tag des folgenden Monats beim Finanzamt eingegangen sein. Bei ELSTER-Anmeldung gilt eine längere Frist.
Kleinere Unternehmen können vierteljährlich anmelden. Die Frist endet am 10. Tag nach dem Quartalsende, oder am 12. Tag bei elektronischer Anmeldung.
Säumige Zahler müssen mit Verspätungszuschlägen rechnen. Die Höhe staffelt sich je nach Dauer der Verspätung. Pünktlichkeit ist daher essentiell.
ELSTER nutzt sichere Verschlüsselung. Ihre Steuerdaten sind geschützt. Speichern Sie Ihre Zugangsdaten sicher und teilen Sie sie nicht mit Unbefugten.