Umsatzsteuererklärung in Deutschland
Häufige Fragen zu Fristen, Einreichungsverfahren und Anforderungen
Die Umsatzsteuererklärung muss grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Wenn du einen Steuerberater beauftragst, verlängert sich die Frist auf den 31. August. Für Dauerfristverlängerungen musst du vorher bei deinem Finanzamt einen Antrag stellen.
Bei monatlichen Voranmeldungen zahlst du die Umsatzsteuer jeden Monat bis zum 10. des Folgemonats. Die jährliche Erklärung reichen du dann bis 31. Mai ein und brauchst keine monatlichen Voranmeldungen mehr. Die Wahl hängt von deinem Umsatz und deinen Vorsteuerbeträgen ab.
Ja, ELSTER ist das offizielle Online-Portal der Finanzbehörden und ermöglicht dir eine sichere, digitale Einreichung. Du benötigst dazu eine Registrierung mit deinen Steuernummern und ein Passwort. Für viele Unternehmen ist die elektronische Einreichung sogar verpflichtend.
Du brauchst eine Übersicht deiner Umsätze nach Art (steuerpflichtig, steuerfrei, Reverse Charge), deine Vorsteuern aus Rechnungen von Lieferanten und eine Aufstellung besonderer Transaktionen wie Exporte oder innergemeinschaftliche Lieferungen. Alle Belege müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge von bis zu 10% verhängen. Außerdem können Strafzinsen anfallen, wenn du Steuern zu spät zahlst. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten oder rechtzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen, falls es Probleme gibt.
Das hängt von der Komplexität deines Geschäfts ab. Einfache Tätigkeiten kannst du selbst abwickeln, komplexere Strukturen mit internationalen Umsätzen oder Besonderheiten erfordern meist professionelle Unterstützung. Ein Steuerberater hilft auch bei der Fristverlängerung und spart dir oft Geld durch optimale Gestaltung.
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